Architektenhaftpflichtversicherung – Vergleich der Kosten und Bedingungen sinnvoll
Die Architektenhaftpflichtversicherung ist eine ausschließlich und speziell für die Berufsgruppe der Architekten aufgelegte betriebliche Haftpflichtversicherung, welche die individuellen Risiken aus dieser beruflichen Tätigkeit finanziell absichert.
Eine Architektenhaftpflicht greift als Absicherung, wenn bei der Ausübung des Architektenberufes Fehler geschehen, die Schaden an Dritten, deren Eigentum oder Vermögen verursachen. So können finanzielle Forderungen gegen den Architekten abgesichert werden.
Wovor schützt eine Architektenhaftpflichtversicherung?
Architekten haben ein vielseitiges Aufgabenspektrum. Sie beraten, sie planen, sie überwachen und begutachten. All diese Tätigkeiten verlangen ein hohes Maß an Präzision, doch Menschen machen Fehler im beruflichen Alltag und für seine eigenen Fehler, die Fehler seiner Angestellten und sogar für die Fehler seiner freien Mitarbeiter haftet ein Architekt.
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Warum die Architektenhaftpflicht Absicherung sinnvoll ist
Wie schnell kann im hektischen Berufsalltag bei der Planung eines Großprojektes, beispielsweise bei dem Entwurf einer Tiefgarage oder Wohnraumsiedlung, eine Kleinigkeit übersehen werden? Ein Zahlendreher im Entwurf, falsche Messungen, nicht ausreichend einbezogene Gutachterdaten oder nicht berücksichtigte, jedoch einflussnehmende Gegebenheiten im Baugebiet – mögliche Versehen im Architektenberuf sind vielfältig.
Aber welch riesige Folgen kann ein im Grunde vielleicht winziger Planungsfehler haben? Vor allem bei der Planung und Überwachung von Großbaustellen können die Schadensersatzansprüche Dritter gigantische Höhen erreichen. Millionenbeträge sind nicht selten und der freiberufliche Architekt haftet im schlimmsten Fall sogar mit seinem privaten Hab und Gut, wenn er keine Architektenhaftpflicht Absicherung hat.
Entsprechend der teilweise sehr umfangreichen Schadensersatzansprüche aus Schäden an Dritten, deren Sachen oder Vermögen im Bereich der Architektentätigkeit und der vollen Haftungspflicht des Architekten ist der Abschluss einer privaten Architektenhaftpflicht für selbstständig tätige Architekten nicht nur empfohlen, sondern in der Regel obligatorisch.
Die Architektenhaftpflichtversicherung ist eine private Berufshaftpflichtversicherung und prüft den versicherten Schadensfall auf Berechtigung. Ist der Anspruch des Geschädigten begründet, tritt die Gesellschaft in Leistung und zwar der Höhe nach bis zur vereinbarten Deckungssumme. Kann die Versicherungsgesellschaft eine Berechtigung aber ausschließen, werden die Schadensersatzansprüche zurückgewiesen, notfalls auch gerichtlich. Der Architekt ist Dank der Architektenhaftpflichtpolice in beiden Fällen vor finanziellen Einbußen geschützt.
Architektenhaftpflicht Kosten und Bedingungen
Der Versicherungsschutz einer Architektenhaftpflichtversicherung kann weitreichend gestaltet sein.
So stehen in der Praxis Policen zur Verfügung, in denen zum Beispiel die Tätigkeit des Architekten als Energieberater oder als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingeschlossen ist oder auch eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, sofern die Nachmeldefrist unverschuldet versäumt wurde.
Selbstverständlich trägt die Versicherungsgesellschaft nicht alle denkbaren Schadenseintritte. Bei bewusst vertrags- oder gesetzeswidrigem Verhalten oder bei Schadensersatzansprüchen aus der Überschreitung eigener Fristen tritt die Architektenhaftpflichtversicherung für gewöhnlich nicht ein. Und natürlich muss die Tätigkeit, aus der der Schaden resultiert, mit dem typischen Berufsrisiko des Architekten verbunden sein.
Objektbezogene Architektenhaftpflicht und Deckungssummen
Die objektbezogene Architektenhaftpflichtversicherung kann für einzelne Bauvorhaben abgeschlossen werden. Dies empfiehlt sich vor allem für kleinere Architekturbüros mit geringerem Auftragsvolumen. Man kann auch eine Jahresversicherung wählen, bei der mehrere Objekte und Aufträge pro Jahr in der Architektenhaftpflicht eingeschlossen sind.
Versicherungsumfang, Bausumme bzw. Honorar und gewählte Deckungssummen sind bedeutende Kriterien bei der Erhebung der Beiträge für eine Architektenhaftpflicht. Die Versicherungssummen bei einer Berufshaftpflicht für Architekten werden üblicherweise in Abhängigkeit von dem Umfang des Bauvorhabens gewählt, auch spielen etwaige Forderungen des Bauherren eine Rolle.
Für Personenschäden können für die Architektenhaftpflicht Deckungssummen von bis zu 3 Millionen Euro pro Jahr und für andere Schäden bis zu 500.000 Euro jährlich vereinbart werden. Eine vierfache Maximierung im Jahr ist dabei oft realisierbar.
Die Beiträge für eine Architektenhaftpflichtversicherung werden durch die Festlegung einer Selbstbeteiligung reduziert, ein gängiger Betrag sind 2.500,00 Euro. Rabatte gibt es außerdem beispielsweise für Existenzgründer, Kleinbüros und für langjährige Schadenfreiheit.
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