Immer häufiger berichten die Medien von schwerwiegenden Fehlern bei ärztlicher Behandlung mit schweren Schäden und Folgeschäden sowie immensen Schadensersatzansprüchen der Opfer. Ärzte unterliegen einem hohen Risiko bei der Ausübung ihres Berufes und können Dritte schädigen. Deshalb ist eine Berufshaftpflicht Absicherung für Ärzte gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei muss es nicht immer nur die Fehldiagnose oder die Fehlbehandlung eines Patienten sein, die als Ursache einer Schadensersatzforderung in Frage kommt. Neben diesen Personenschäden können im beruflichen Alltag eines Arztes darüber hinaus Sachschäden und Vermögensschäden eintreten, beispielsweise bei der Beschädigung von Patientenkleidung oder von angemieteten Praxisräumen.
Man sollte vor dem Abschluss einer Berufshaftpflichversicherung für Ärzte den gebotenen Versicherungsumfang vergleichen. Hier kann man einen kostenlosen Vergleich anfordern:
Kunstfehler und Co. – die Berufshaftpflicht für den Arzt
Hieraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, die bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen Dritter in Ausübung ärztlicher Tätigkeit greift und die finanziellen Folgen dieser bis zur festgelegten Versicherungssumme zahlt. Die Absicherung von Haftpflichtansprüchen in ausreichendem Maße ist bei der Ausübung des Arztberufes überdies gesetzlich vorgeschrieben.
Was versichert die Arzt Berufshaftpflichtversicherung und wie?
Grundsätzlich sind von der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden gedeckt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Segment der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte gibt es einige Unterschiede. Von 2 Millionen Euro bei Personenschäden, 1 Million Euro bei Sachschäden sowie 100.000 Euro bei reinen Vermögensschäden bis hin zu pauschalen Deckungssummen von bis zu 10 Millionen Euro für Großpraxen ist quasi alles denkbar.
Die Höhe der Deckungssumme aber auch der Versicherungsumfang sind wichtige Kriterien bei der Beitragserhebung. Existiert bereits bei den Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte Spielraum, so wird die Flexibilität dieser Versicherungsvariante vor allem beim Umfang des Versicherungsschutzes deutlich.
Policen der Berufshaftpflicht für Ärzte
Einige Verträge versichern zum Beispiel nahezu alle ambulanten Operationen, andere hingegen nur solche, die nicht im Zusammenhang mit einer Geburt stehen, und wieder andere schließen Operationen generell vom Versicherungsschutz aus oder erheben für den Einschluss einen Aufpreis.
Von der Versicherungswirtschaft werden verschiedene Versicherungsverträge, die speziell auf die unterschiedlichen ärztlichen Tätigkeiten und Fachbereiche zugeschnitten sind, offeriert. Folglich gibt es beispielsweise Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherungen für Medizinstudenten, für Assistenzärzte in der Weiterbildung, speziell für Zahnärzte und für Gynäkologen.