Die Absicherung von Vermögensschäden
Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung und wie funktioniert die Absicherung?
Eine Berufshaftpflichtversicherung versichert in der Regel nur einen unechten Vermögensschaden. Unechte Vermögensschäden werden durch einen Personen- oder Sachschaden hervorgerufen, der zu weiteren finanziellen Schäden beim Betroffenen führt.
Echte Vermögensschäden sind Schäden am Vermögen Dritter, welche ohne vorausgehende Schäden an Personen oder Sachen entstehen. Die echten Vermögensschäden treten vor allen Dingen bei den beratenden, verwaltenden, begutachtenden und planenden Berufen und Berufsgruppen auf und können lediglich über eine Vermögensschadenhaftpflicht Police abgesichert werden.
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt auch nur Vermögensschäden. Als Schaden Beispiele können der falschberatende Anwalt oder Versicherungsmakler, die fehlerhafte Programmierung oder die fehlerhafte Übersetzung eines Dolmetschers angeführt werden.
Was im Versicherungsumfang enthalten ist
Die Leistungen der Berufshaftpflicht
Diese Risiken sind zu versichern:
Definition und Glossar
Was für Schadensarten sind versicherbar?
Beispiele für Schäden die eine Berufshaftpflicht deckt
Auch hier gibt es genügend Schadensfallbeispiele aus der Praxis, wie zum Beispiel der Mandant, der im Büro des Rechtsanwaltes stolpert und sich den Arm bricht, oder der Steuerberater, der im Büro seines Kunden bei einem Beratungsgespräch den kostspieligen Drucker anrempelt und zu Boden reißt, oder auch der Arzt, der einen Behandlungsfehler mit bleibendem Personenschaden begeht. Ein unechter Vermögensschaden kann beispielsweise ein entgangener Gewinn durch einen Betriebsausfall sein. Wenn der Betriebsausfall durch einen Fehler eines Unternehmers entsteht, dann ist dieser Entschädigungspflichtig für den entstandenen Sachschaden und den daraus resultierenden Vermögensschaden.
Was in der Berufshaftpflichtversicherung versichert ist
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sollte individuell, entsprechend dem jeweiligen Risiko des Berufs gestaltet sein. Üblich sind Deckungssummen von bis zu 2 Millionen Euro für Personenschäden und bis zu 300.000 Euro bei Sachschäden sowie 300.000 Euro für Vermögensschäden. In der Praxis sind außerdem pauschale Deckungssummen im Bereich der Personen- und Sachschäden möglich, diese Pauschale liegt für gewöhnlich bei etwa 5 Millionen Euro.
Da mittels einer Berufshaftpflicht neben Personen- und Sachschäden auch echte Vermögensschäden und damit einhergehend die besonderen Risiken beratender, verwaltender, treuhänderisch tätiger, planender, begutachtender etc. Berufe und Berufsgruppen abgesichert werden können, ist diese Police überaus sinnvoll. Zum Teil besteht für einige Berufszweige sogar die gesetzliche Notwendigkeit zur Absicherung von echten Vermögensschäden. Eine Berufshaftpflicht ist für einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater und einen Versicherungsmakler für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Absicherung von Vermögensschäden obligatorisch.
Für die verschiedensten Berufsgruppen werden Berufshaftpflichtversicherungen angeboten. Neben Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälten, Sachverständigen, Steuerberatern und Unternehmensberatern werden Berufshaftpflichtverträge zudem für Heilpraktiker, Detektive, Grafiker, Webdesigner, Veranstaltungsmanager, Personalberater und Immobilienmakler offeriert.
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