Praxisausfallversicherung – Vergleich der Kosten und Anbieter sinnvoll
Bei Freiberuflern, Selbstständigen und auch in so manchen Betrieben kommt es vor allen Dingen auf eine Person an. Mit dieser einen Arbeitskraft steht und fällt der Betriebsablauf. Häufig findet sich diese Gestaltung bei Ärzten, Zahnärzten, Psychologen, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Architekten. Aber auch in anderen Berufszweigen und Unternehmungen ist eben genau eine Person so wichtig für den Betriebsablauf, dass ein krankheitsbedingtes Fehlen dieser weitreichende Konsequenzen hat. Hier sollte man über eine Praxisausfallversicherung nachdenken.
Ist diese für die Firma so wichtige Person arbeitsunfähig auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalles, steht der Betrieb still. Ein gutes Beispiel ist die einzelne Arztpraxis oder Anwaltskanzlei, die ohne den behandelnden Arzt bzw. beratenden Rechtsanwalt, im Grunde schließen kann. Ohne Praxisaufallversicherung bedeutet kein Arzt bzw. Anwalt gleichfalls kein Gewinn für das Unternehmen.
Was ist mit den fortlaufenden Kosten der Praxis wie beispielsweise der Raummiete, den Gehältern der Arzthelfer bzw. Rechtsanwaltsfachangestellten oder den Leasingraten für die medizinischen Geräte? Solche Kosten trägt der Arzt, Anwalt, Zahnarzt, Notar, Architekt etc. bei Arbeitsunfähigkeit ohne ausreichende Absicherung nämlich selbst, aus eigener Tasche! Deshalb ist eine Praxisausfallversicherung durchaus sinnvoll.
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Längere Ausfallzeiten können mit Praxisausfallversicherungen abgesichert werden
Bei einer kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeit, hervorgerufen durch eine vergleichsweise harmlose Erkrankung, können die Praxiskosten wie Miete und Gehälter auch ohne laufenden Betrieb finanziert werden.
Handelt es sich jedoch um eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit infolge einer langwierigen Erkrankung oder eines schwerwiegenderen Unfalles bedeuten die weiterlaufenden Kosten eine enorme finanzielle Belastung für den Unternehmer, die sich zweifellos nicht einfach abfedern lassen. Es sei denn, der betroffene Selbstständige oder Freiberufler ist über eine Praxisausfallversicherung oder auch Betriebsausfallversicherung abgesichert.
Die Praxisausfallversicherung trägt die fixen Betriebskosten bei Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person infolge von Krankheit oder Unfall. Je nach Vertragswerk tritt die Gesellschaft bei vollständiger – sprich 100 Prozentiger – Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person in Leistung oder auch bei geringerer Beeinträchtigung, zum Beispiel unter Umständen schon ab 50 Prozeniger Arbeitsunfähigkeit.
Darüber hinaus leistet eine Praxisausfallversicherung für gewöhnlich ferner im Falle einer von einer Gesundheitsbehörde angeordneten Quarantäne, also auch wenn hierdurch die Praxis für einen gewissen Zeitraum nicht betrieben werden kann.
Was die Praxisausfallversicherung alles absichert
Bei einigen Praxisausfallversicherungen ist neben der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person und der Quarantäne weiterhin der Praxisausfall infolge eines Sachschadens durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Diebstahl sowie Einbruchdiebstahl mitversichert.
Ob dieser Einschluss sinnvoll ist, hängt davon ab, ob bereits eine Absicherung mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung oder Praxisunterbrechungsversicherung besteht. Diese Police leistet darüber hinaus bei einigen Elementarschäden und ersetzt im Rahmen der Versicherungssumme neben den weiterlaufenden Betriebskosten auch den entgangenen Gewinn.
Kosten und Beiträge der Versicherung
Als Grundlage der Absicherung und der Prämienberechnung einer Praxisausfallversicherung dienen unter anderem die feststehenden Betriebskosten wie Leasingraten, Mieten, Gehälter und andere versicherungstechnische Prämienzahlungen, da mittels dieser die Deckungssumme kalkuliert werden muss.
Außerdem sind der Gesundheitszustand und das Alter der versicherten Person von Bedeutung, schließlich ist das Risiko der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit im Versicherungsumfang einer Praxisausfallversicherung immer eingeschlossen.
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