Veranstalterhaftpflichtversicherung – Vergleich der Kosten und Bedingungen sinnvoll
Egal ob Messe, Kunstausstellung, Vereinsfest, Tanzabend, Konzert, Lesung oder Faschingsumzug, Veranstaltungen bedeuten für das Publikum Kurzweil, Spaß und Unterhaltung. Für den Veranstalter bedeutet ein Event indes Arbeit, Gewinn aber auch ein gewisses Haftungsrisiko. Zahlreiche Besucher sind für einen Veranstalter einerseits positiv zu bewerten. Auf der anderen Seite steigt mit der Besucherzahl in aller Regel auch das Risiko von Personenschäden und Sachschäden auf Veranstaltungen und für diese haftet der Ausrichter. Hier sollten finanzielle Risiken mit einer Veranstalterhaftpflicht- Versicherung abgedeckt werden.
Veranstalterhaftpflicht – notwendiger Schutz für alle Veranstalter
Trotz größter Sorgfalt und Überwachung des Veranstalters und seines Personals können auf einer Veranstaltung allerlei Unfälle geschehen, Personen verletzt und die Sachen Dritter beschädigt oder gar zerstört werden. Der über ein nicht ausreichend gesichertes bzw. markiertes Kabel stürzende Konzertbesucher oder das defekte Kabel, das einen Brand verursacht, sind mögliche Schadensfälle, für die der Veranstalter zur Rechenschaft gezogen werden kann. Hier kann eine Risikoanalyse eines erfahrenen Versicherungsexperten helfen, den Versicherungsumfang zu bestimmen.
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Die Leistungen der Veranstalterhaftpflichtversicherungen
Für alle Ausrichter von Veranstaltungen empfiehlt sich die Absicherung über eine Veranstalterhaftpflicht-Versicherung. In einem Schadensfall prüft die Versicherungsgesellschaft der Veranstalterhaftpflicht die Forderung des Geschädigten und trägt bei begründeten Ansprüchen den Schadensersatz.
Unbegründete Forderungen werden vom Versicherer abgewehrt. Damit offeriert die Veranstalterhaftpflichtversicherung einen umfassenden Schutz vor Schadensersatzforderungen aus der Tätigkeit als Veranstalter. Zum Teil wird der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung im allgemeinen Geschäftsleben sogar gefordert, beispielsweise von Hallenvermietern. Bei Gastronomien, welche in den eigenen Räumen öfters Veranstaltungen abhalten, reicht der Schutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebes meist aus.
Welche Schäden übernimmt die Veranstaltungshaftpflicht und was ist versichert?
Gegen Aufpreis können bei manchen Gesellschaften weitere Gefahren und Gefahrenquellen eingeschlossen sein, darunter nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler oder auch Subunternehmer wie zum Beispiel Gastronomie oder Security. Im Bereich der Mietsachschäden sind für gewöhnlich die Risiken bei Brand und Explosion in der Veranstaltungsversicherung eingeschlossen.
Wichtig für den Leistungsumfang sind auch die Deckungssummen der Veranstalterhaftpflichtpolice. Für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden sind 3 Millionen Euro pauschal als Deckungssumme üblich. Mietsachschäden durch Brand und Explosion sind meist für bis zu 250.000 Euro versichert, Mietsachschäden durch andere Ursachen können in einigen Verträgen bis 50.000 Euro abgedeckt werden.
Veranstalterhaftpflichtversicherung Kosten und Bedingungen
Die Veranstalterhaftpflicht Absicherung bezieht sich normalerweise nicht nur allein auf den Tag des Events, sondern schließt bis zu 3 Tage davor und danach als Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit in den Versicherungsschutz mit ein.
Die Absicherung einzelner Veranstaltungen sowie ganzer Eventreihen ist über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung möglich. Angeboten werden zudem Policen, die für feste Veranstaltungsstätten gelten.
Die Versicherungsbeiträge einer Veranstalterhaftpflicht richten sich nach den eingeschlossenen Risiken, Gefahrenquellen und vereinbarten Deckungssummen (Versicherungsumfang) und speziell nach der Zahl der Veranstaltungsbesucher (Prämie pauschal oder bei hohen Besucherzahlen Prämie pro Person).
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