Welchen Versicherungsschutz bietet die Vermögensschadenhaftpflicht?
Echte Vermögensschäden werden nur von wenigen Versicherungsprodukten getragen, eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Beispiel umfasst in aller Regel lediglich unechte Vermögensschäden. Es gibt jedoch zwei Policen, mittels derer sich Unternehmer und Freiberufler gegen echte Vermögensschäden finanziell absichern können.
Das ist zum Teil die Berufshaftpflichtversicherung, die aber nur für bestimmte Berufsgruppen und Berufe angeboten wird und darüber hinaus auch Personenschäden und Sachschäden abdeckt sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Mit der Vermögensschadenhaftpflicht auch echte Vermögensschäden absichern
Es wird unterschieden in unechte Vermögensschäden, da diese als Folge von Personen- oder Sachschäden entstehen, sowie echte Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist.
Echte Vermögensschäden treten insbesondere bei Berufen und Berufsgruppen auf, die eine beratende, prüfende, verwaltende, gutachtende, beurkundende oder ähnliche Tätigkeit ausüben und dadurch auch Einfluss auf das Vermögen anderer nehmen, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Sachverständige, Versicherungsmakler oder Dolmetscher.
Bei ihnen ist das Risiko eines Schadens am Vermögen Dritter besonders hoch und daher auch ihre Sorgfaltspflicht von immenser Bedeutung. Genau hier greift die Vermögensschadenhaftpflicht und sichert diese Schäden ab.
Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird bei einem gemeldeten Schadensfall die Ansprüche des Geschädigten erst einmal prüfen, ob diese überhaupt berechtigt und in der Höhe angemessen sind. Haltlose oder überhöhte Schadensersatzforderungen werden von der Vermögensschadenhaftpflicht abgewehrt, nötigenfalls auch vor Gericht.
Bei berechtigten Ansprüchen auf Schadensersatz übernimmt die betriebliche Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten bis zur Höhe der im Versicherungsvertrag benannten Deckungssumme.
Die Deckungssumme einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte in Abhängigkeit vom individuellen Risiko gewählt werden. Übliche Deckungssummen liegen zwischen 25.000 Euro und 500.000 Euro. Zum Teil können je nach Anbieter auch weit höhere Deckungssummen innerhalb der Vermögensschadenhaftpflicht vereinbart werden, denkbar sind hierbei Beträge in Millionenhöhe.
Beispiele für echte Vermögensschäden
Trotz größter Sorgfalt von Selbständigen können Vermögensschäden entstehen. Beispielsweise übersieht ein Anwalt eine Fristsetzung im Prozess, weshalb sein Mandant diesen Prozess verliert oder der Dolmetscher übersetzt ein Handbuch fehlerhaft, weshalb die Bedienung des entsprechenden Gerätes beim Endkunden Probleme und folglich Beschwerden verursacht.
In diesen und anderen Fällen ist das Vermögen Dritter betroffen, ohne einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden, es handelt sich daher um einen echten Vermögensschaden.
Wie hoch sind die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Kosten und Beiträge zu den Verträgen?
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen werden für unterschiedliche Berufszweige angeboten. Und weil das Risiko eines Vermögensschadens bei bestimmten Berufen und Berufsgruppen im Vergleich zu anderen deutlich höher ist, gilt für manche dieser sogar die Pflicht zum Abschluss einer derartigen Police. Auch können obligatorische Regelungen bezüglich der Höhe der Deckungssumme bestehen.
Für welche Branchen und Berufe ist die Vermögensschadenversicherung Pflicht?
Weiterhin werden Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen unter anderem für Steuerberater, Architekten, Werbeagenturen, Ingenieure, Unternehmensberater, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Buchhalter, Immobilienmakler, Detekteien, Journalisten und Eventmanager von den verschiedenen Gesellschaften angeboten.
Wer nicht nur echte Vermögensschäden bei Kunden verursachen kann, sondern auch Sach oder Personenschäden, für den ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Diese umfasst die Absicherung von Sach- und Personenschäden und ist nur sinnvoll für jene, die auch dieses Risiko absichern wollen bzw. sollten.
Auf der Seite der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) kann man sich die besonderen Bedingungen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung herunterladen, also die Musterbedingungen des GDV.
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