Warentransportversicherung – Vergleich der Absicherungsmöglichkeiten
Beim Transport von Waren und Gütern unterliegen diese diversen Risiken. So können Waren beim Ein-, Um- oder Ausladen beschädigt werden oder auf dem Transportweg irgendwo verloren gehen. Dabei ist es irrelevant, ob Güter und Waren landwärts mit der Bahn oder dem Kraftwagen oder mit dem Schiff oder dem Luftfahrzeug befördert werden. Es ist ebenfalls weniger von Bedeutung, ob die Waren und Güter selbst transportiert werden oder durch ein beauftragtes Speditionsunternehmen, denn es besteht immer das Risiko, dass das Transportgut auf dem Beförderungsweg beschädigt oder zerstört wird oder abhanden kommt. Dies kann auf weiten Transportstrecken geschehen aber auch auf kurzen Beförderungswegen. Um dieses finanzielle Risiko abzusichern kann eine Warentransportversicherung abgeschlossen werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei dem Transport über ein Beförderungsunternehmen die Haftung begrenzt ist und der mögliche Schadensersatz zum Teil nicht dem tatsächlichen Wert des Transportgutes entspricht. Vor allem hochwertige Waren sind von diesem Sachverhalt betroffen. Außerdem teilen sich je nach Kaufvertrag Verkäufer und Käufer das Risiko, das bei der Beförderung besteht gemäß den verschiedenen Abschnitten des Transportweges. Das Risiko geht also ab einem bestimmten Punkt vom Verkäufer auf den Käufer über. Daher ist eine Absicherung von zu befördernden Waren und Gütern sowohl für den Produzenten oder Händler als auch für den Käufer interessant.
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Finanzielle Risiken absichern
Die Gefahren im Zusammenhang mit dem Transport von Waren und Gütern sowie mögliche finanzielle Folgen eines derartigen Schadens können über die Transportversicherung abgedeckt werden. Die Warentransportversicherung oder auch Gütertransportversicherung bezieht sich auf den gesamten Transportweg, einschließlich erforderlicher Umladungen sowie Zwischenlagerungen.
Bei einigen Gesellschaften können über eine Warentransportversicherung weitergehende Gefahren wie zum Beispiel Streik, Beschlagnahmung, Kernenergie, Verzögerung der Reise, Temperaturschwankungen und innerer Verderb vereinbart werden.
Der versicherte Schadensfall
Im versicherten Schadensfall übernimmt eine Warentransportversicherung Schadensersatz bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme und zwar gemäß dem tatsächlichen Wert des Transportgutes. Eine etwaige begrenzte Haftung eines gewerblichen Transportunternehmens findet hierbei in der Regel keine Berücksichtigung. Zum Leistungsumfang einer Warentransportpolice gehören für gewöhnlich Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten aber auch Schadensminderungskosten, Schadensermittlungsgebühren und Sachverständigenkosten sowie Folgekosten, darunter Mehrkosten für ungeplante Zwischenlagerung, Umladung und Weiterbeförderung.
Wie bei den meisten Versicherungen spielt auch bei der Warentransportpolice die Deckungssumme eine zentrale Rolle, da sich hieraus der höchstmögliche Schadensersatz im versicherten Schadensfall ergibt. Die Deckungssumme einer Warentransportversicherung bemisst sich am Wert der zu befördernden Handelsware, des Produktionsgutes, der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Werkzeuge. Neben dem Waren- bzw. Handelswert bei Beginn der Versicherung sind darüber hinaus Transportkosten, Versicherungsgebühren und weitere Kosten, die bis zur Warenannahme vom Käufer anfallen, relevant.
Wer im versicherten Schadensfall Transportkosten, Zölle, Steuern oder den imaginären Gewinn über die Warentransportpolice ersetzt bekommen möchte, muss prüfen, ob diese Mehrleistungen bei der jeweiligen Gesellschaft mitversichert werden können. Einige Versicherer bieten diese als Zusatzleistungen zu einer Betriebshaftpflichtversicherung an.
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